Die Unfallverhütungsvorschriften
im Fuhrpark

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) haben den Zweck die Nutzer von potenziellen Unfällen und Gefahren abzuhalten.

Was sind die
Unfallverhütungsvorschriften im Fuhrpark
?

fleet_uvv_definition

Die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zählen zu den Hauptaufgaben eines jeden Arbeitgebers und werden im Fuhrparkmanagement durch die Unfallverhütungsvorschriften garantiert.
Gemäß der UVV sind Fuhrparkleiter dazu verpflichtet, Unfallgefahren abzuwenden und Unfälle zu verhüten.
Neben den allgemeinen UVV-Vorschriften, die für alle Unternehmen gelten, gibt es spezielle UVV-Regeln für Firmenfahrzeuge.
Wenn Mitarbeiter aus beruflichen Gründen ein Fahrzeug führen müssen, gehört dies zu ihrem Job, da das Fahrzeug als Arbeitsmittel eingestuft wird. Wie bei jedem Arbeitsmittel, müssen die Mitarbeiter in die Benutzung des Fahrzeugs eingewiesen werden. Dies betrifft zum einen die Ersteinweisung bei der ersten Nutzung des Fahrzeugs und deren jährliche Wiederholung.

Die Pflichten der
Unfallverhütungsvorschriften

Übertragung
der UVV Pflichten

Die Einhaltung der UVV Vorschriften obliegt in erster Linie dem Arbeitgeber. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, seine Pflichten zu übertragen. Somit können UVV-Flotten Vorschriften auch an den beauftragten Fuhrparkleiter delegiert werden. Es bleibt jedoch die Aufgabe des Arbeitgebers, regelmäßig zu überprüfen, ob der Fuhrparkleiter seine Arbeit gewissenhaft erledigt. Durch die Delegierungs Fähigkeit nach UVV Fuhrpark Vorschriften kann der Fuhrparkleiter die Mitarbeiter in den Umgang mit den Fahrzeugen einweisen, sowie sie über die Gefahren und den fachgerechten Umgang mit ihnen aufklären. Diese Unterweisung der Arbeitnehmer zum UVV Auto sollte vor der ersten Fahrt durchgeführt und ebenfalls jährlich wiederholt werden.

Die UVV Prüfung ist
obligatorisch im Fuhrpark

Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV Fahrzeuge) verpflichten Halter und Fahrer von Dienstfahrzeugen zu zusätzlichen Fahrzeuguntersuchungen, auch UVV Prüfung von Fahrzeugen (UVV Prüfung Pkw) genannt. Unterbleibt die Untersuchung eines Fahrzeugs, drohen den Fahrzeughaltern Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Daher sollten Unternehmen darüber nachdenken, wie sie die Kontrolle am effektivsten ausüben können.

Wen betreffen die
Unfallverhütungsvorschriften?

fleet_uvv_wen-betreffen-sie

Unfallverhütungsvorschriften sind im Fuhrpark allgegenwärtig und gelten sowohl für Personenfahrzeuge als auch für im Fuhrpark eingesetzte Kraftfahrzeuge. Dazu gehören beispielsweise Transporter, Kleinlaster oder alle gängigen Lkw-Modelle. Aufgrund ihrer fahrzeugspezifischen Eigenschaften bestehen erweiterte Unfallverhütungsvorschriften, die über die Pkw-Vorschriften hinausgehen. Grundlage der Sicherheitsvorschriften ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Die gesetzlichen Regelungen gelten sowohl für fahrbare als auch für ortsfeste Arbeitsmittel. Demnach sind auch UVV Fahrzeuge als Arbeitsmittel anzusehen, wenn sie gewerblich genutzt werden. Die Erarbeitung notwendiger Maßnahmen für den Einsatz von Nutzfahrzeugen im Betrieb erfolgt nach den Vorschriften der deutschen Unfallversicherungspflicht, insbesondere nach Vorschrift 70 DGUV. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von Berufsgenossenschaften erlassen. Sie werden unter den Kürzeln DGUV Regel 70 und DGUV 1 veröffentlicht. Zweck der Vorschriften ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.

Bedeutung
der UVV

fleet_uvv_bedeutung

Als Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, Ihre Nutzfahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Der Eigentümer oder Arbeitgeber des Fahrzeugs ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Wichtig ist, die jeweiligen UVV Fahrzeuge einmal im Jahr zu überprüfen und deren Zustand zu dokumentieren. Unter anderem Verkehrssicherheit, Aufbauten und Karosserieteile, Ladungssicherung (Wagenschott, Gurte, Werkzeug), Anhängerkupplung, Handläufe und andere sicherheitsrelevante Teile des Fahrzeugs.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung (UVV Prüfung PKW) ist gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von Berufsgenossenschaften erlassen. Die gemäß DGUV gültige Regel 70 (früher BGV D29) und DGUV 1 (früher GBV A1) im Bezug auf die Sicherheit der Arbeitnehmer ist auch in Österreich gültig. Zweck der Vorschriften ist die Unfallverhütung und Verhütung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.

Welche Gesetze gelten in Österreich zur Unfallverhütung?

Die Gesetzeslage

Die Unfallvorsorge ist im österreichischen Arbeitsschutzgesetz geregelt. Es gilt für alle Mitarbeiter, die im Rahmen eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen arbeiten. Dazu zählen nicht nur ständige Mitarbeiter und Lehrlinge, sondern auch Leihpersonal. Die Gefahrenverhütung betrifft viele Bereiche: Sie dient zunächst einmal dazu, Risiken zu vermeiden. Am besten ist es, Gefahren schon an der Quelle zu eliminieren. Die Planung der Gefahrenverhütung unterliegt dem Unternehmer. Eine der Maßnahmen, die zu Beginn steht, ist die Unterweisung der Mitarbeiter. Sie müssen über sämtliche Gefahren informiert werden, die im Betrieb auftreten können. UVV legen auch fest, dass die Unterweisungen auf den Arbeitsplatz bezogen sein müssen. Wenn zum Job dazu gehört, ein Firmenfahrzeug zu steuern, wird es als Arbeitsmittel eingestuft.

UVV in Bezug auf den Fuhrpark

Was die Nutzung des Fuhrparks betrifft, fallen die UVV in den Abschnitt ASCHG ASV 2008. Darin sind alle Arbeitsmittel definiert. In § 2 Abs 2. ASchG sind in diesem Zusammenhang auch Mittel zur Beförderung von Gütern und Personen erfasst. Fahrzeuge dürfen demnach nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie den Sicherheitsauflagen und Rechtsvorschriften entsprechen. Das Gesetz sieht den Fuhrparkleiter in der Pflicht: Ihm unterliegt die Verantwortung über die UVV. Die Geschäftsführung ist angehalten, regelmäßig zu prüfen, ob die Regelungen eingehalten werden.

Welche Kontrollen und Unterweisungen sind durch die UVV vorgeschrieben?

Die Vorschriften

Kommen neue Mitarbeiter in das Unternehmen, ist in der Regel eine gewisse Einarbeitungsphase vorgesehen. Während dieser Zeit, spätestens aber, wenn der neue Arbeiter oder Angestellte zum ersten Mal ein Dienstfahrzeug lenkt, ist eine Erstunterweisung vorgesehen. Sie muss bei der Übergabe des Fahrzeugs gemacht werden. Der Verantwortliche für den Fuhrpark weist die Fahrer auf mögliche Gefahren hin und erklärt die Funktionen des Fahrzeugs genau. Wichtig dabei ist, die Erstunterweisung zu protokollieren und die Mitschrift vom Angestellten unterschreiben zu lassen. Wird darauf vergessen und es kommt zu einem Unfall, kann der Fuhrparkverantwortliche und das Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden. Wichtig ist zu überprüfen, ob die Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben. Es gibt spezielle Vorlagen und Checklisten, damit keine wichtigen Punkte vergessen werden. Hier einige Punkte, die auf alle Fälle im Rahmen einer Erstunterweisung besprochen werden sollen:


  • Richtiges Verhalten bei schlechter Witterung wie Nässe, Regeln, Nebel oder Schnee
  • Tägliche Fahrzeugkontrolle - Worauf ist zu achten?
  • Wie verhalte ich mich bei Unfällen richtig? (Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Notrufnummern parat haben)
  • Zurückhaltender Fahrstil verursacht weniger Unfälle
  • Welche Gefahrenquellen bringt das Fahrzeug mit sich?
  • Wie kann ich mit Stresssituationen und Ablenkungen umgehen?
    Darüber hinaus sollten spezielle Gefahren angesprochen werden, die im individuellen Betrieb vermehrt auftreten. Heute gibt es spezielle Software-Lösungen, die sowohl die Erstunterweisungen als auch die jährlichen Auffrischungskurse übernehmen. So kann man gleich mehrere Mitarbeiter trainieren und ist bei der Terminwahl flexibler.

Mit einer Fuhrparksoftware
die UVV einhalten

fleet_uvv_fuhrparksoftware

Fuhrparkleiter stehen ständig vor neuen Herausforderungen, ihr Alltag wird immer schwieriger. Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es oft an Personal oder Fachkompetenz, um die komplexen Aufgaben eines professionellen Flottenmanagements zu bewältigen. Doch mit der richtigen Software gelingt auch diesen Unternehmen ein effizientes Flottenmanagement schnell und einfach. Denn eine digitale Lösung kann die Prozesse im täglichen Betrieb einer UVV Flotte deutlich beschleunigen (UVV Fuhrpark). Auf diese Weise minimieren Unternehmen den Arbeitsaufwand, was letztlich auch Kosten senkt.

Vielfältige Unterstützung durch Fuhrparksoftware

Eine Flottenmanagement-Software übernimmt den Großteil der Verwaltungsarbeit. Vielmehr sollte der Fokus immer auf der Gesamtkostenoptimierung liegen. Wer seinen Fuhrpark strategisch weiterentwickeln will, kommt an einer Fuhrparksoftware nicht vorbei. Weitere wichtige Dinge, die ohne digitale Unterstützung viel Zeit in Anspruch nehmen, sind neben dem einfachen Flottenmanagement die elektronische Führerscheinkontrolle, das Schadenmanagement und das Fahrertraining.