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Poolfahrzeuge:
Vorteile & Versteuerung im Fuhrpark

Ein Poolfahrzeug bietet Unternehmen die gleiche Leistung wie mehrere Dienstwagen, verursacht dabei jedoch nur einen Bruchteil der Kosten. Als Poolfahrzeug wird ein Wagen bezeichnet, der nicht nur einer Person zugeordnet ist, sondern nach Bedarf von mehreren Personen verwendet werden kann. Für die gleiche Anzahl an Dienstfahrten verschiedener Mitarbeiter werden deshalb weniger Fahrzeuge benötigt, wodurch eine in höchstem Maße optimierte Wirtschaftlichkeit erreicht wird.

Was sind Poolfahrzeuge?

Definiton von Poolfahrzeugen

Im Gegensatz zu einem klassischen personengebunden Dienstwagen, ist ein Poolfahrzeug generell für mehrere Mitarbeiter verfügbar. Es befindet sich innerhalb des Fuhrparks und kann von den verschiedenen Berechtigten per Anmeldung für Dienstfahrten, teilweise sogar für private Touren gegen Geldzahlung ausgeliehen werden. Alle Fahrten, die im Auftrag der Firma erfolgen, sind selbstverständlich kostenfrei. Bei klassischen Poolfahrzeugen ist es erforderlich, dass ein Fuhrparkleiter darauf achtet, wer sich wann das entsprechende Kfz ausleiht. Er muss Reservierungen entgegennehmen und den Verleih vermerken. Zudem ist bei der Übergabe die schriftliche Erstellung eines Protokolls und u.U. eine Sicherheitseinweisung notwendig. Vorteilhaft ist, dass durch das Sharing-Modell der Fuhrpark vergleichsweise klein gehalten wird und man so allzu hohe Investitionen vermeidet.

Maximale Auslastung und flexible Anpassbarkeit
mit Poolfahrzeugen

Höhere Effizienz mittels Poolfahrzeug

Durch die Ermittlung des genauen Bedarfs an Dienstfahrten können Fuhrparkleiter auch die genaue Anzahl an Poolfahrzeugen bestimmen und flexibel auf Änderungen der Anzahl von Dienstfahrten reagieren. Beispielsweise können bei verringertem Bedarf an Dienstfahrten überflüssige Fahrzeuge nach Ablauf des Leasings (Leasing bezeichnet dabei ein Finanzierungsmodell, das funktioniert wie ein Mietvertrag) wieder zurückgegeben werden. Poolfahrzeuge erlauben auch dann eine hohe Wirtschaftlichkeit, wenn zeitweise von zu Hause aus gearbeitet wird. Während personengebundene Dienstfahrzeuge bei der Arbeit von zu Hause aus ungenutzt bleiben und dadurch unnötige Kosten verursachen, können Poolfahrzeuge in dieser Zeit optimal von anderen Mitarbeitern genutzt und damit Kosten eingespart werden.

Vorteile von Poolfahrzeugen

Wird ein Poolfahrzeug grundsätzlich auf dem Firmengelände abgestellt, dann ist das außerdem vorteilhaft für die Möglichkeit Elektrofahrzeuge zu nutzen, die eine bestimmte Ladeinfrastruktur benötigen. Für Mitarbeiter sind Poolfahrzeuge vorteilhaft, weil viele Mitarbeiter von deren Nutzung profitieren können. Im Gegensatz dazu können bei personengebundenen Dienstfahrzeugen manche Mitarbeiter kein Fahrzeug nutzen, wenn nicht für alle ein solches Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann.

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Allgemeine Pflichten
bei Poolfahrzeugen

Halterhaftung gilt auch bei Poolfahrzeugen

Poolfahrzeuge sind Dienstfahrzeuge, deshalb gelten bei Poolfahrzeugen in vielen Fällen die gleichen Regeln und Pflichten. Als Halter des Poolfahrzeugs gilt das Unternehmen oder die Unternehmensleitung, wie auch bei personengebundenen Dienstfahrzeugen. Daraus ergibt sich eine Halterhaftung und Halterverantwortung für das Unternehmen.

Pflichtenübertragung bei Poolfahrzeugen

Pflichten können jedoch an eine Fuhrparkleitung übertragen werden. Zur Halterverantwortung gehört es beispielsweise für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu sorgen, das Fahrzeug in stand zu halten, zu warten und gesetzliche Vorschriften bezüglich des Fahrzeugs zu erfüllen. Zur Betriebssicherheit des Fahrzeugs gehört, dass das Fahrzeug sowohl „arbeitssicher“ als auch „verkehrssicher“ ist. Es muss also die Sicherheit und der Schutz von Mitarbeiter bei der Arbeit mit dem Arbeitsmittel „Fahrzeug“ und auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmergewährleistet sein.

Führerscheinkontrolle bei der Nutzung von Poolfahrzeugen

Zu den Pflichten gehören auch die Führerscheinkontrolle bei Mitarbeitern, die das Fahrzeug nutzen, die Durchführung von Fahrerunterweisungen und die Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften. Beispielsweise ist die Vorschrift zu Fahrzeugen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zu berücksichtigen (DGUV Vorschrift 71). Wie auch bei personengebundenen Dienstfahrzeugen besteht außerdem eine Steuer- und Versicherungspflicht und eine Mitteilungspflicht. Eine Mitteilungspflicht besteht beispielsweise bei auftretenden Änderungen, wie beispielsweise eine neue Anschrift des Fahrzeughalters.

Pflichten bei Privatnutzung
von Poolfahrzeugen

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Ein Unterschied zwischen Poolfahrzeugen und personengebundenen Dienstfahrzeugen ergibt sich im Falle einer privaten Nutzung des Fahrzeugs. Die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs stellt einen sogenannten „geldwerten Vorteil“ dar (in Österreich als „Sachbezug“ bezeichnet). Der geldwerte Vorteil oder Sachbezug entspricht einem Zusatz zum Gehalt, der versteuert werden muss. Der Wert, den Mitarbeiter, also durch die private Nutzung des Fahrzeugs erhalten, wird in Form eines Geldbetrags berechnet. Dieser Geldbetrag wird dann zum Gehalt hinzuaddiert und auf diese Summe fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Privatfahrten bei Poolfahrzeugen

Mit der Nutzung von Poolfahrzeugen wird außerdem der Anteil an privaten Fahrten, z. B. der Weg zum Arbeitsplatz, gesenkt. Der Mitarbeiter holt sich das Poolfahrzeug am Firmenparkplatz oder in der Garage ab und bringt es nach Ende seiner Dienstfahrt auch wieder dorthin zurück. Ebenfalls praktisch ist ein solches Verfahren in Bezug auf den Datenschutz. Wenn der Wagen ausschließlich arbeitsbezogen genutzt wird, kann ein GPS-Tracker stets angelassen werden. Dies ist dem Mitarbeiter selbstverständlich mitzuteilen und dieser muss in die Verarbeitung seiner Daten einwilligen. Sind private Fahrten dennoch genehmigt, sollte eine entsprechende Lösung für nicht-dienstliche Nutzungszeiten, z. B. das Ausstellen des Trackers, gefunden werden.
Steuerrechtlich müssen Fuhrparkleiter zudem den geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer beachten. Dieser wird mit Hilfe der Ein-Prozent-Regel aus der Gesamtheit der Poolfahrzeuge berechnet. Die Summe des Fuhrparkwertes wird durch alle berechtigten Mitarbeiter geteilt. Ein Prozent dieses Durchschnittswertes muss vom Arbeitnehmer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für private Fahrten versteuert werden.

Die Versteuerung von
Poolfahrzeugen und Dienstfahrzeugen

Bestimmung des
geldwerten Vorteils

Bei personengebundenen Dienstfahrzeugen kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils leicht der Person zugeordnet werden, die das Fahrzeug nutzt. Bei Poolfahrzeugen verteilt sich der geldwerte Vorteil dagegen auf mehrere Nutzer. Grundsätzlich können zwei Methoden zur Bestimmung des geldwerten Vorteils verwendet werden, eine pauschale Versteuerung oder die Führung eines Fahrtenbuches zur Ermittlung des individuellen geldwerten Vorteils.

Die Arten der Versteuerung

Bei der pauschalen Versteuerung kann in Deutschland die 1 % Regelung oder die 0.03 % Regelung angewendet werden. Bei der 1 % Regelung wird angenommen, dass der geldwerte Vorteil bei Privatnutzung pro Monat einem Prozent des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs entspricht. Fahrer eines personenbezogenen Dienstwagens müssen also jeden Monat den Geldbetrag von 1 % des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs versteuern. Für den Arbeitsweg, dessen Zurücklegung auch als private Nutzung des Fahrzeugs gilt, kann die 0.03 % Regelung angewendet werden. Die 0.03 % Regelung funktioniert analog, jedoch wird der Geldwert der 0.03 % des Bruttolistenneupreises des Wagens noch mit der Kilometerzahl des Arbeitsweges multipliziert.

Pauschalversteuerung von Poolfahrzeugen

Bei Poolfahrzeugen können diese Regeln der Pauschalversteuerung ebenfalls angewendet werden, allerdings erfolgt die Pauschalversteuerung nicht personenbezogen, sondern fahrzeugbezogen. Bei mehreren Poolfahrzeugen die mehreren Mitarbeiter zur Verfügung stehen, wird beispielsweise für jedes Poolfahrzeug ein Geldbetrag nach der 1 % Regelung berechnet. Die Summe der Beträge für alle Poolfahrzeuge wird dann zu gleichen Teilen auf alle Mitarbeiter die die Poolfahrzeuge nutzen aufgeteilt und als deren geldwerter Vorteil versteuert.

fleet_feature_fuhrparkmanagementsystem_Poolfahrzeuge_Pauschalversteuerung

Anwendungsbeispiel der Versteuerung von Poolfahrzeugen

Wenn ein Unternehmen beispielsweise 3 Poolfahrzeuge für 10 Mitarbeiter zur Verfügung stellt, dann wird zunächst für jedes Poolfahrzeug der Geldbetrag berechnet, der 1 % des Bruttolistenneupreises entspricht. Betragen diese Geldbeträge beispielsweise 200 Euro, 300 Euro und 500 Euro für die jeweiligen Poolfahrzeuge, dann ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1000 Euro, der auf alle Fahrzeugnutzer aufgeteilt wird. Bei der Pauschalversteuerung entfallen also in diesem Beispiel 100 Euro an geldwertem Vorteil pro Fahrzeugnutzer*in. Genauere Details zum KFZ-Sachbezug in Österreich gibt die in den Quellen verlinkte Seite der Wirtschaftskammer Österreich an. Die pauschale Versteuerung lohnt sich jedoch meist nur, wenn eine häufige Privatnutzung stattfindet. Da das auf Poolfahrzeuge oft nicht zutrifft, lohnt sich bei Poolfahrzeugen häufig die individuelle Bestimmung der Privatnutzung durch ein Fahrtenbuch.

Mit digitalen Fahrtenbücher zu
weniger Stress bei Poolfahrzeugen

Weniger Verwaltungsaufwand

Die Führung eines Fahrtenbuches kann mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand einhergehen, wenn es handschriftlich geführt werden muss. Ein hoher Verwaltungsaufwand entfällt jedoch durch automatisierte elektronische Fahrtenbücher. Elektronische Buchungssysteme erlauben eine unkomplizierte, effiziente und optimale Auslastung der Poolfahrzeuge. Zum Öffnen der Poolfahrzeuge gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise die Nutzung einer Karte oder einer App anstelle eines Schlüssels, über die Nutzer für die Nutzung freigeschaltet werden können. Zur Verwaltung von Poolfahrzeugen werden außerdem Ansprechpartner für das jeweilige Poolfahrzeug benötigt, beispielsweise Fuhrparkleitern. Sollte von Mitarbeitern beispielsweise bemerkt werden, dass ein Reifen Luft verloren hat, dann muss dies der Ansprechperson mitgeteilt werden, die dann die Beseitigung des Mangels in die Wege leiten kann.

Als Unternehmen, das Poolfahrzeuge zur Verfügung stellt, lohnt es sich über ein Hygienekonzept nachzudenken. Nicht nur zur Vermeidung des Verbleibs von Abfall, wie Verpackungen von Müsliriegeln, sondern auch für den Erhalt der Gesundheit von Mitarbeitern ist ein Hygienekonzept wichtig. In Fahrzeugen, die von häufig wechselnden Personen verwendet werden, können sich mehr Mikroorganismen ansammeln als in personenbezogenen Fahrzeugen. Besonders bei saisonalen Erkältungswellen können sich Infektionskrankheiten durch gemeinsam genutzte Objekte wie Poolfahrzeuge schnell unter den Mitarbeitern ausbreiten und gleichzeitige krankheitsbedingte Ausfälle von Teilen der Belegschaft zur Folge haben. Hygienekonzepte können hier Abhilfe schaffen und die Risiken minimieren.

Beispiel von Kostenersparnis durch Poolfahrzeugen

Ein möglicher Trend, der Poolfahrzeuge nicht nur zur Einsparung von Kosten, sondern auch zur Einnahmequelle machen kann, ist eine Form des corporate carsharings bei dem die private Nutzung von Poolfahrzeugen zu marktüblichen Preisen angeboten wird. Das hat den Vorteil, dass bei Privatnutzung keine geldwerten Vorteile versteuert werden müssen und auch die Pflicht zur Überwachung eines Verbots der privaten Nutzung entfallen.

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Fuhrparkmanagementsystem bei Poolfahrzeugen

Fuhrparkmanagementsysteme und die Möglichkeiten der Ortung der Fahrzeuge bei dienstlicher Nutzung sind ein Trend, der zu sich stetig weiterentwickelnden Effizienzsteigerungen geführt haben. Verwaltungsaufwände, die die Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Poolfahrzeugen gesenkt hatten, sind durch elektronische Fahrtenbücher und Fuhrparkmanagementsysteme entfallen und ermöglichen dadurch in höchstem Maße eine Kosten-Nutzen-Optimierung von Dienstfahrzeugen.