GPS Überwachung der Mitarbeiter

Wenn Betriebe GPS im Firmenwagen einsetzen wollen, werden Mitarbeiter skeptisch. Schließlich geht es bei der Mitarbeiterüberwachung per GPS um sensible sowie persönliche Daten. Wichtig ist daher, dass Fuhrparkleiter die Gesetze einhalten und dem Fahrpersonal transparent aufzeigen, was die GPS Überwachung des Autos für diese bedeutet.

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Die GPS Überwachung von Firmenwagen

Für Arbeitgeber und Fuhrparkleiter hat das GPS Tracking von Firmenwagen viele Vorteile. Poolfahrzeuge können geortet werden, um die Entfernung und Fahrzeit zum festgelegten Ziel zu berechnen. Der Fuhrparkleiter weiß jederzeit, wo sich das Auto befindet und kann damit schneller auf mögliche Probleme in der Einsatz- oder Lieferkette reagieren. Routen können durch den Einsatz des GPS-Trackings besser geplant und Arbeits- sowie Standzeiten genauer betrachtet werden. Die GPS Überwachung kann zusätzlich mit entsprechender Software als Diebstahlschutz genutzt werden.

Mit der GPS Überwachung der Firmenwagen erfolgt jedoch gleichzeitig auch eine GPS Überwachung der Arbeitnehmer – und das ist arbeits- und datenschutzrechtlich nicht immer unproblematisch. Die GPS Überwachung der Firmenwagen gemäß Arbeitsrecht konform durchzuführen ist daher ein Muss. Die Frage ob eine GPS Überwachung bei Pkw erlaubt ist hängt im Fuhrpark unter anderem von der Zustimmung der Mitarbeiter ab. Die Rechtslage zur GPS Überwachung von Pkw enthält besonders im Bezug auf den Datenschutz wichtige Richtlinien.

GPS Überwachung von Autos:
die Rechtslage

Das ist bei GPS
Kontrollen erlaubt

Generell ist in Österreich eine GPS Überwachung von Firmenwagen nur bei Einhaltung strenger Vorgaben erlaubt. Denn während der Ortung der Fahrzeuge werden auch Daten ermittelt, die sensibel und damit schützenswert sind. Weiß der Chef jederzeit, was seine Mitarbeiter gerade machen, dann kommt dies einer Überwachung gleich, die in Österreich nicht erlaubt ist.

Heimliche GPS Überwachung im
Arbeitsrecht verboten

Eine heimliche GPS Überwachung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Trotzdem besteht die Möglichkeit der GPS Überwachung der Autos. Notwendig ist jedoch die freiwillige Einverständniserklärung jedes einzelnen durch die Ortung betroffenen Mitarbeiters. Bevor ein Mitarbeiter die Einverständniserklärung zur GPS Überwachung des Firmenwagens unterschreibt, muss von Seiten des Arbeitgebers klar dargelegt werden, zu welchem Zweck das Unternehmen die GPS Ortung betreibt und wie die dabei anfallenden Daten genutzt, verarbeitet und geschützt werden.

Einschränkungen der Überwachung per GPS

Aber es gibt noch weitere Regeln für die GPS Überwachung der Firmenwagen. Das Arbeitsrecht erlaubt nur die Erhebung von Daten, die für betriebliche Zwecke unbedingt notwendig sind. Welche Raststätten ein Fahrer am liebsten anfährt, gehört hier beispielsweise nicht dazu. Zudem ist es hilfreich, wenn eine Leuchtanzeige im Fahrzeug vorhanden ist, die dem Mitarbeiter anzeigt, dass da GPS im Firmenwagen eingeschaltet ist. Ist dies nicht der Fall und der Mitarbeiter wurde nicht zur Fahrzeugortung informiert, handelt es sich um eine heimliche GPS Überwachung – und eine solche ist definitiv verboten.

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Die Rolle des Betriebsrats bei der GPS Kontrolle

Verfügt der Betrieb über einen Betriebsrat, dann muss mit diesem eine Betriebsvereinbarung zur GPS-Überwachung getroffen werden. Inhalt dieser Vereinbarung sollten vor allem datenschutzrechtliche Aspekte wie z.B. Aussagen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sein.

Vorsicht: Pkw Überwachung bei Privatnutzung

Besonders heikel wird es auch, wenn der Firmenwagen privat genutzt werden darf. Dann muss dafür gesorgt werden, dass der Angestellte das GPS-Gerät selbst ein- und ausschalten kann. Alleine durch diesen Akt ist bereits eine gewisse freiwillige Teilnahme an der Maßnahme gewährleistet. Dennoch sollte auch eine wirksame Einverständniserklärung mit Unterschrift vorliegen. Diese sollte sich auf den konkreten Einsatzzweck – also die GPS Überwachung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit – beziehen. Technisch muss dabei sichergestellt sein, dass die Daten an keine dritten Personen weitergegeben oder von ihnen eingesehen werden können. Eine wirksame Lösung: die Anonymisierung und Unkenntlichmachung.

GPS Überwachung bei LKWs - die Gesetzeslage

LKW Fahrer, die schon lange in ihrem Beruf arbeiten, kennen das manuelle Fahrtenbuch. Man kann es in jedem Papierfachgeschäft kaufen. In einem in Papierform geführten Fahrtenbuch werden unter anderem der Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt, das Ziel und der Zweck der Fahrt eingetragen. Dieses Verfahren ist relativ fehleranfällig: Man kann leicht Zahlen verdrehen und sich im Datum irren. Diese Unstimmigkeiten kommen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht vor. Die Daten werden automatisch erfasst. Möglich macht das ein GPS-Tracker, der die Fahrtroute des LKWs aufzeichnet. Doch ist GPS Überwachung LKW erlaubt?

gps überwachung lkw erlaubt

Nur mit Zustimmung der Mitarbeiter zulässig

In vielen österreichischen Unternehmen, die eine Fahrzeugflotte betreiben, ist GPS Tracking üblich. Die Antwort auf die Frage, ob eine GPS Überwachung in LKWs erlaubt ist, lautet ja. Voraussetzung ist, dass die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt wird. Größere Firmen, die auf GPS Tracking umsteigen möchten, binden am besten den Betriebsrat in den Prozess ein. So kann gewährleistet werden, dass alle für Mitarbeiter relevanten Punkte bedacht werden. Wichtig ist, das Einverständnis der Mitarbeiter schriftlich einzuholen. Das kann zum Beispiel mit einer Betriebsvereinbarung passieren. Bei Neuanstellungen sollte ein entsprechender Paragraph in den Dienstvertrag mit aufgenommen werden. Die Zustimmungserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Zu welchem Zweck wird die GPS Ortung eingeführt? (z.B. für ein digitales Fahrtenbuch)
  • Wer hat Einsicht in die Daten? (Fuhrparkmanager, Betriebsleitung, etc)
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wo findet man Informationen darüber, ob die GPS Überwachung im LKW erlaubt ist?

Im Allgemeinen Gesetzbuch ist nachzulesen, dass schuldhafte Eingriffe in die Privatsphäre eines Menschen strafbar sind. Ein Fall aus den Jahren 2017 und 2018 kam vor den Obersten Gerichtshof. Ein Arbeitgeber hatte im Firmenfahrzeug ein GPS Ortungssystem verbaut. Das Auto konnte ein Mitarbeiter auch privat nutzen. Seine Fahrten wurden rund um die Uhr an den Chef übertragen. Sowohl der Geschäftsführer als auch der Produktions- und Vertriebsleiter hatten Zugriff auf die Daten. Der Arbeitnehmer ersuchte die Firma mehrmals, die GPS Überwachung außerhalb der Dienstzeit zu unterlassen - ohne Erfolg. So kam der Fall vor Gericht. Dem Kläger wurde ein Schadenersatz in der Höhe von 400 Euro pro überwachtem Monat zugesprochen.

Der zitierte Fall zeigt: Unerwünschte Überwachung mit GPS ist bei LKW Fahrern und bei allen anderen Personen, die ein Firmenfahrzeug nutzen, nicht zulässig. Es lohnt sich für Unternehmen, auf Transparenz zu setzen.

Vorteile der GPS Überwachung
für die Mitarbeiter

Kundennachweise mit GPS Kontrolle erstellen

Die GPS Überwachung der Autos sorgt auch für Arbeitnehmer mehr Transparenz. Dank der Ortung können sie beweisen, wann sie an welchem Ort gewesen ist. Behauptet ein Kunde, der Mitarbeiter sei nicht erschienen oder habe die Ware viel zu spät ausgeliefert, kann anhand der Daten nachvollzogen werden, ob und wann er am vereinbarten Ort war. Hier steht dann nicht mehr Aussage gegen Aussage, deren Bewertung aus Kulanz meist zugunsten des Kunden ausfällt. Das Konfliktpotential sinkt damit. Außerdem müssen die einzelnen Stationen nicht mehr notiert werden, da die Technik zur GPS Überwachung des Pkws diesen Job übernimmt.

Bessere Streckenplanung

Die Fahrtzeit vom Betrieb zum Kunden ist immer Arbeitszeit. Und meist sind die tatsächlich gefahrenen Strecken durch Stau oder Umgehungen länger als die ursprünglich geplanten Wege. Wenn der Fuhrparkleiter anhand der Routen auswerten kann, auf welcher Strecke es häufig Probleme gibt, ist er in der Lage, die Streckenführung zu ändern. Er kann dann Liefergebiete, Termine und Einsätze anpassen oder kurzfristig tauschen. Denn die Werte sind dann nicht mehr geschätzt, sondern evidenzbasiert. Mit Fakten lässt sich für alle Beteiligten besser arbeiten. Die GPS Überwachung des Firmenwagens dient in erster Linie nicht der Mitarbeiterkontrolle sondern der Effizienz des Unternehmens. Und genauso lösungsorientiert ist sie auch für die Fahrer.

Reduzierung des
administrativen Aufwands

Mithilfe der GPS Überwachung der Autos können Fahrtenbücher automatisch ausgefüllt werden. Das GPS im Firmenwagen zeichnet die Fahrtstrecken auf, sodass die handschriftliche Dokumentation entfällt. Wenn das Fahrtenbuch automatisch geführt wird, sind Fehler praktisch ausgeschlossen. Die entstehen leicht, wenn die Fahrten erst im Nachhinein oder kurz vor Abgabe eingetragen werden. Die GPS Kontrolle übernimmt die Arbeit, sodass Fahrer sich auf ihre Arbeit konzentrierten können.

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