Führerscheinkontrolle
in Österreich

In Österreich ist die gesetzliche Grundlage bei der Führerscheinkontrolle recht differenziert. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Firmenwagen in Österreich fahren und wie Sie die Kontrolle ohne großen Aufwand durchführen können, erfahren Sie hier.

Führerscheinkontrolle in Österreich - das sollten Sie wissen

Die Führerscheinkontrolle gehört in einem österreichischen Fuhrpark zur Pflicht des Fuhrparkverantwortlichen. Das Lenken eines Kraftfahrzeugs ohne Lenkberechtigung zieht empfindliche Strafen mit sich – mindestens 726 Euro werden beim ersten Mal fällig. Bei wiederholter Straftat erhöht sich der Betrag. Zusätzlich ist ein möglicher Regressanspruch der Versicherung bei einem Unfall möglich. Der Geschäftsführer macht sich bei Verstößen ebenfalls strafbar, Stichwort: „Halterhaftung“. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grundlagen der Führerscheinkontrolle in Österreich zu kennen. Hier empfiehlt es sich, die gültige Fahrerlaubnis laut Fuhrparkverband mindestens zwei Mal im Jahr zu überprüfen. Dazu gehört auch die rechtliche Kontrolle mithilfe elektronischer Systeme.

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Führerscheinkontrolle gesetzliche Grundlage

Bei der Führerscheinkontrolle in Österreich differenziert der Gesetzgeber zwischen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Grundlage. Die gesetzliche Grundlage der Führerscheinkontrolle bildet hierbei der Paragraph 103 Abs. 1 Z. 3 Kraftfahrgesetz (KFG). Zusammengefasst darf ein Zulassungsbesitzer das Lenken seines Kraftfahrzeuges nur Personen überlassen, welche die erforderliche Lenkberechtigung und das erforderliche Mindestalter besitzen. Im Grund genommen ist das wie in Deutschland: Der Zulassungsbesitzer ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Im Fuhrparkkontext ist dies in der Regel das Unternehmen und somit die Geschäftsführung. Die Dokumentation der Lenkberechtigung erfolgt durch den Führerschein. Der Umfang der Lenkberechtigung wird im Führerscheingesetz in § 2 definiert, welches ebenfalls die gesetzliche Grundlage zur Führerscheinkontrolle bildet.

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Verantwortung der Führerscheinkontrolle delegieren

Der Geschäftsführer hat jedoch nach §9 VStG die Möglichkeit, die Verantwortung schriftlich zu delegieren. Üblicherweise übernimmt der Fuhrparkleiter oder ein anderer Fuhrparkverantwortlicher die Verantwortung der Führerscheinkontrolle und wird somit haftbar gemacht. Die Delegation von Aufgaben sollte dabei schriftlich erfolgen und bestimmt eindeutig, welche Pflichten auf den Verantwortlichen übergehen. Rechtliche Konsequenzen drohen dann, wenn ein Zulassungsbesitzer einem Mitarbeiter ein Kraftfahrzeug aushändigt, für die er nicht die erforderliche Lenkberechtigung besitzt. Die Verletzung der vertraglichen Obliegenheit einer Versicherung kann durchaus in die Millionenhöhe gehen, weil Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung möglicherweise nicht zahlen. Rechtsfolgen können Kündigung des Versicherungsvertrags oder Leistungsfreiheit der Versicherung sein.

Führerscheinkontrolle
manuell oder digital?

Manuelle Führerscheinkontrolle

Die erste, und am meisten verbreitete Option bei kleineren Unternehmen ist, die Führerscheinkontrolle manuell durchzuführen. Für Firmen mit einem größeren Fuhrpark dürfte dieses Prozedere kaum realisierbar sein. Das Problem bei Flotten mit vielen Fahrzeugen und Personal: Jeder Führerschein der Mitarbeiter müsste kopiert und abgeheftet sowie die Kontrolle per Unterschrift bestätigt werden. Das ist aber noch nicht alles.

Bei einer manuellen Führerscheinkontrolle spielen logistische Abläufe eine besondere Rolle. In der Regel erfordert dieses Verfahren zwangsläufig immer den direkten Kontakt zwischen Fahrer und Fuhrparkleiter. In einem Unternehmen mit verschiedenen Standorten in geographisch unterschiedlichen Regionen ist das eine schwierige Aufgabe. Denn der Fuhrparkleiter müsste alle Standorte persönlich besuchen, um die Fahrer zu besuchen. Umgekehrt könnte auch der Fahrer persönlich beim Fuhrparkleiter für die Führerscheinkontrolle vorbeikommen. Für Außendienstler, die in einem großflächigen Gebiet außerhalb des Firmenstandorts unterwegs sind, bedeutet das einen enormen Aufwand. Die Kontrolle dokumentieren viele Fuhrparks in der Regel mithilfe einer Excelliste. Zum einen nimmt diese Bearbeitungsform viel Zeit in Anspruch – zum anderen kann es schnell unübersichtlich werden.

Digitale Führerscheinkontrolle

Die Führerscheinkontrolle könnten Arbeitgeber in Österreich durch eine elektronische Variante eigentlich gut automatisieren. Das Land hat an die elektronische Führerscheinkontrolle allerdings spezielle Vorgaben, etwa die Gewährleistung der Echtheit.

Fotografieren des Führerscheins und Übermittlung per E-Mail oder WhatsApp wäre dabei denkbar, jedoch extrem unsicher. Denn so lässt sich die Echtheit des Dokuments nicht überprüfen, weil es sich um eine alte Kopie handeln kann. Hat der Fahrer seinen Führerschein verloren, kann er nicht einfach ein Foto aus der Vergangenheit schicken.

Führerscheinkontrolle
per App

Verifizierung ohne Prüfsiegel

Bei der elektronischen Führerscheinkontrolle in Österreich bietet sich deshalb eine andere, viel sichere Lösung an – und zwar über eine Smartphone-App für das Fuhrparkmanagement. Bei der Variante ist entscheidend, dass die Fotos nur in Echtzeit aufgenommen werden können. Alte Fotos lassen sich nicht hochladen. Die App übermittelt die Fotos und der Fuhrparkverantwortliche bekommt eine Nachricht, dass er die Echtheit des Dokuments verifizieren muss.

Bei modernen Kartenführerscheinen lässt sich dies beispielsweise durch Verifizierung der Hologramme auf dem Führerschein sicherstellen. Nach der Freigabe wird der Prozess automatisch dokumentiert, ohne dass sich der Fuhrparkmanager um etwas Weitere kümmern muss, weil die Daten werden von allein erfasst und müssen nicht manuell eingetragen werden. Dank der web-basierten Methode ist die Führerscheinkontrolle mit minimalem Aufwand verbunden und gleichzeitig werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

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