CO2 Richtlinien in Österreich

Österreich will sauber werden: Deshalb wird für die Berechnung des Steuersatzes der CO2-Ausstoß des Autos in g/km herangezogen.

Weniger
CO2 Ausstoß
der Autos

Im Jahr 2019 wies Österreich einen durchschnittlichen CO2 Ausstoß neu zugelassener Pkws mit Dieselmotor laut Statista von 133 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer auf. Im Rahmen der gesteckten europäischen Klimaziele müssen Automobilkonzerne diese CO2 Emissionen von Autos senken – auf 95 g CO2/km in 2021. Wie das geht, hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt in Österreich bereits vorgemacht. Mit 125 umweltfreundlichen Autos spart das Unternehmen in den nächsten vier Jahren an rund 1.000 Tonnen CO2 Ausstoß der Autos. Der Umstieg auf Elektromobilität hat sich als starker Hebel gegen den Klimawandel bewährt. Nun gilt es, diese Entwicklung positiv fortzusetzen, und den ökologischen Weg mit Infrastrukturprojekten zu beschleunigen.

Wenig Emissionen,
wenig Steuern

Die sogenannte Normverbrauchsabgabe (NoVA) regelt die Berechnung des Steuersatzes durch den CO2-Emissionswert des Fahrzeugs in g/km. Bei der erstmaligen Zulassung im ergibt sich eine Abgabe, deren Höhe sich am CO2-Emissionswert orientiert. Ein Steuerbonus winkt bei umweltfreundlichen Motoren, etwa mit Biogas. Elektrisch oder elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge sind dagegen von der Normverbrauchsabgabe befreit. Auch bei Hybridfahrzeuge verringert sich die KFZ-Steuer – hier wird die Motorleistung des elektrischen Antriebs nicht versteuert.

Förderungen für den Fuhrpark

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Prinzipiell fördert der Staat die Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe. Die staatlichen Förderungen sind breit gestreut: Elektrofahrzeuge, Plug-In Hybridfahrzeuge und Erdgas/Biogas-Fahrzeuge erhalten großzügige Unterstützung. Das ist auch notwendig, denn die EU-Mitgliedstaaten sind laut Beschluss verpflichtet, jährlich einen Bericht über die durchschnittlichen CO2 Emissionen aller Neuzulassungen von Pkw an die EU zu schicken. Es lohnt sich also immer, ein möglichst effizientes Auto zu kaufen, raten die Experten des Österreichischen Mobilitätsclubs.

Versteuerung von Privatnutzung nach Grenzwerten

Arbeitnehmer zahlen für die Privatnutzung von Firmenautos Lohnsteuer, den sogenannten Sachbezug. Als Privatnutzung zählt bereits der Weg nach Hause und zur Arbeit. Der monatlich zu zahlende Betrag richtet sich dabei nach den Anschaffungskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Für Fahrzeuge mit einer aktuellen Neuzulassung ist der CO2-Grenzwert nach WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) mit 141 Gramm pro Kilometer festgesetzt. Bis 2025 reduziert sich CO2-Grenzwert pro Jahr um drei Gramm.

Warum sollten Fuhrparks ihren CO2 Ausstoß im Blick behalten?

Der CO2- Ausstoß in Österreich von Autos trägt zu einem Drittel zur Produktion schädlicher Treibhausgase bei. Das betrifft sowohl den privaten Verkehr als auch den Transport. Im Jahr 2021 betrugen die CO2 Werte Österreich 77,5 Mio Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent. Das entsprach laut Umweltbundesamt einer Zunahme von 4,9 Prozent im Vergleich zum Corona-Jahr 2020. Der CO2 Ausstoß von Pkws in Österreich betrug 2019 bei Dieselfahrzeugen 133 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenen Kilometer. Dass es auch für Unternehmen richtig und wichtig ist, den CO2 Ausstoß der Autos zu reduzieren, beweisen schon mehrere Unternehmen. Die Österreichische Post zum Beispiel integriert immer mehr E-Fahrzeuge in ihre Flotte. Auch die Stadt Wien hat ambitionierte Ziele: Man möchte bis 2040 klimaneutral unterwegs sein. Die CO2 Emissionen in Österreich für Autos zu verringern, bringt für Unternehmen gleich mehrere Vorteile:

Co2 Fuhrpark

CO2 Grenzwerte Österreich senken und
etwas für das Image tun

Investoren, Firmenchefs und Marketingexperten haben es bereits erkannt: Wer dazu beiträgt, die CO2 Werte Österreich zu senken, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil: Umweltbewusste Kunden achten gezielt darauf, Produkte von Firmen zu kaufen, die dazu beitragen die CO2 Grenzwerte in Österreich einzuhalten.

CO2 Ausstoß PKW Österreich senken: Kostenreduktion für Unternehmen

In Österreich muss jedes Fahrzeug zumindest über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese ist notwendig, um das Firmenauto anmelden zu können. Außerdem ist die Normverbrauchsabgabe bei der Zulassung zu bezahlen. Darin fließt der CO2-Ausstoß mit ein. Für Elektrofahrzeuge, die nicht zu den CO2 Emissionen in Österreich beitragen, ist keine NoVA zu bezahlen. Außerdem wird keine motorbezogene Versicherungssteuer fällig, die bei Verbrennermotoren jährlich zu bezahlen ist.

Förderungen für E-Mobilität erhalten und CO2 Werte in Österreich senken

Den CO2 Ausstoß senken Unternehmen, indem sie Elektrofahrzeuge in ihre Flotte integrieren. Wenn sich die Anschaffungskosten auf unter 40.000 Euro belaufen, ist das Auto zu 100 Prozent vorsteuerabzugsfähig. Zwischen 40.000 und 80.000 Euro können Unternehmen für die ersten 40.000 Euro die Vorsteuer abziehen. Vorteile darin, den CO2 Ausstoß in Österreich zu senken, haben auch die Arbeitnehmer: Wird ein Elektroauto Dienstnehmern zur privaten Nutzung überlassen, wird kein Sachbezug fällig.

Mit passender Fuhrparksoftware zu einer nachhaltigen Flotte

Das Bewusstsein dafür, dass es notwendig ist, die CO2 Emissionen in Österreich zu senken, ist bei vielen Fuhrparkmanagern angekommen. Sie greifen vermehrt zu speziellen Softwarelösungen, die auch den CO2 Ausstoß erfassen. Die Software überwacht alle Fahrzeuge, darunter Diesel- und Benzin- sowie Elektrofahrzeuge. Jeder gefahrene Kilometer mit einem Auto, das mit Verbrennungsmotor betrieben wird, erhöht den CO2 Ausstoß in Österreich. Eine Fuhrpark Software hilft dabei, Leerkilometer zu vermeiden und die Strecken zu optimieren. So ist es möglich, die Kilometerleistung des Fuhrparks zu reduzieren und somit zum Klimaschutz beizutragen.

Kosten des CO2-Ausstoßes der Autos

Das sind die Anschaffungskosten

In Österreich gelten als Anschaffungskosten bei Neufahrzeugen:

  • die tatsächlichen Anschaffungskosten, inkl. Sonderausstattung
  • die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe
  • Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich.

    Bei Gebrauchtfahrzeugen gelten ebenfalls die Anschaffungskosten. Lassen die sich nicht nachweisen, dann tritt der damalige Listenpreis an diese Stelle. Wichtig: Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgeblich.
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Berechnung der KFZ-Steuern

Völlig Steuerfrei, weil ohne Emissionen, sind neben E-Autos neuerdings auch Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm sowie E-Bikes. Übrigens ist kein Sachbezug anzusetzen, falls Mitarbeiter Null-Emissionsfahrzeuge privat nutzen können.

  • Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. April 2020 beträgt der CO2-Grenzwert 141 g/km.
  • Bei einem CO2-Ausstoß über 141 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig
  • Bis 141 g/km nur 1,5 %. Der maximale Höchstbetrag fällt somit von 960 Euro auf 720 Euro pro Monat.
  • Bei 0 g/km Emissionen entfällt der Sachbezug