Sachbezug Pkw in Österreich

Stellt Ihr Unternehmen Ihnen einen Pkw auch für Privatfahrten zur Verfügung, liegt aus steuerlicher Sicht ein geldwerter Vorteil dar. Das Finanzamt fordert hier einen Sachbezug Pkw, der versteuert werden muss. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils kann mit dem pauschalen Kfz-Sachbezug oder der Fahrtenbuchmethode vorgenommen werden. Wenn Sie die Versteuerung des Firmenwagens korrekt ermitteln und Zeit sparen möchten, entscheiden Sie sich für die digitale Fahrtenbuchmethode.

Wie funktioniert der Sachbezug Pkw?

Sachbezüge sind Zuwendungen des Unternehmens an die Belegschaft, die nicht in Geld bestehen. Dafür verlangt der Staat Abgaben von bis zu 1,5-2 % des Listenpreises des Fahrzeugs abhängig von den CO2 Emissionen. Liegt der CO2-Emissionswert des Fahrzeugs unter 135 Gramm pro gefahrenem Kilometer (gültig für 2022) wird der Sachbezug mit 1,5 % angesetzt. Bei dieser Methode setzen die Finanzbehörden eine private Nutzung des Fahrzeugs voraus.

Sachbezug Pkw

Was ist bei dem Sachbezug für Pkw zu beachten?

Bei der Bereitstellung eines Firmenwagens müssen das Unternehmen und die angestellte Person, die den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen kann, die Versteuerung in der monatlichen Lohnabrechnung beachten. Als Privatnutzung gelten auch die Fahrten, die die beschäftigte Person mit dem Firmenwagen in Österreich von ihrer Wohnung zum Betrieb und umgekehrt zurücklegt.

Sachbezug Pkw Gesetzteslage

Sachbezug Pkw Gesetzeslage

Maßgeblich für die Versteuerung des Firmenwagens sind die Kosten, die die arbeitgebende Person bei der Anschaffung des Fahrzeugs aufgewendet hat. Hierzu zählen neben dem Kaufpreis auch die Aufwendungen des Betriebs für die NOVA und die Umsatzsteuer.

Bis zum 31.12.2015 wurde der steuerpflichtige Anteil mit 1,5 % dieses Betrages ermittelt. Seit dem 01. Jänner 2016 hat der österreichische Gesetzgeber die Grenze auf 1,5-2 % angehoben. Als obersten Wert müssen Sie monatlich 960 Euro für die Nutzung Privatnutzung eines firmeneigenen Fahrzeugs versteuern.

Pauschale Berechnung

Bei der Bewertung des Sachbezugs für den Firmenwagen Österreich geht das Unternehmen von einer pauschalen Jahresbetrachtung aus. Dies bedeutet, dass sich der Sachbezugswert nicht mindert, wenn das Fahrzeug während des Krankenstandes oder im Urlaub nicht genutzt wird. Können Sie – z. B. durch die Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuchs – aber belegen, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht für private Zwecke verwendet haben, müssen Sie in dieser Zeit keinen Sachbezug beim Pkw versteuern.

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Unterschiede zwischen halbem Sachbezugswert und Mini Sachbezug

Beim Sachbezug Pkw macht der österreichische Gesetzgeber einen Unterschied zwischen dem halben Sachbezugswert und dem Mini Sachbezug. Diese sind besonders für Firmenfahrzeuge relevant, welche kaum oder gar nicht privat genutzt werden.

Der halbe Sachbezugswert bedeutet, dass Ihr Finanzamt die Hälfte des regulären Sachbezugs Werts – 1,5-2 % der von Ihrem Betrieb aufgewendeten Anschaffungskosten – als Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des Firmenwagens ansetzt, wenn Sie weniger als 500 Kilometer (in einem Jahr weniger als 6.000 Kilometer) mit dem Fahrzeug zurücklegen. Hierfür müssen allerdings alle Fahrten erfasst werden, z. B. mit einem elektronischen Fahrtenbuch.

Der Mini Sachbezug kommt zur Anwendung, wenn Sie als beschäftigte Person den von Ihrem Unternehmen gestellten Firmenwagen in Österreich nur in seltenen Fällen auch für Privatfahrten nutzen. Der Sachbezug Pkw orientiert sich in diesem Fall an den Kilometern, die Sie nachweislich zu privaten Zwecken mit dem Firmenwagen vorgenommen haben, multipliziert mit 0,5-0,67€ je nach Emissionen des Fahrzeugs . Liegt dieser Wert auch unter dem Betrag, der bei einem halben Sachbezug fällig wird, kann man sich für die Berechnung auf Basis des Mini Sachbezugs entscheiden. Auch hier müssen alle Fahrten aufgezeichnet werden wofür sich ein in elektronischer Form geführtes Fahrtenbuch eignet, um die privat gefahrenen Kilometer in korrekter Höhe zu ermitteln.

Die Berechnung des Sachbezug Pkw

Nutzen Sie einen Firmenwagen in Österreich, der Ihnen von Ihrem Unternehmen auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt wurde, müssen Sie die Firmenwagen Privatnutzung wie folgt ermitteln. Die arbeitgebende Person nimmt die Versteuerung des Firmenwagens in der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung der angestellten Person vor. Hierfür werden zunächst alle Kosten zusammengestellt, die das Unternehmen bei der Anschaffung des Fahrzeugs aufgewendet hat. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 2 % dieser Summe. Als Höchstbetrag gilt bei der Berechnung Sachbezug Pkw ein Betrag von 960 Euro.

Sachbezug Pkw – Berechnungsbeispiel zur Versteuerung

Ein Unternehmen hat einen Pkw für insgesamt 40.000 Euro angeschafft. In dieser Summe sind auch die Aufwendungen für NOVA und Umsatzsteuer enthalten. Die Ermittlung des Sachbezugswerts wird mit 2 % der Anschaffungskosten vorgenommen.
Die Firmenwagen Privatnutzung liegt für die angestellte Person bei monatlich 800 Euro.

Wenn dasselbe Fahrzeug nachweislich mit einem Fahrtenbuch unter 500 Kilometer monatlich privat genutzt wurde, beträgt der halbe Sachbezugswert nur 400 Euro. Bei 400 Kilometern privater Nutzung liegt der Mini Sachbezug zwischen 200-270 Euro je nach Emissionswert des Fahrzeugs.

Mit Fahrtenbuch beim Sachbezug sparen

Als Nachweis für das Finanzamt kann in Österreich zu verschiedenen Anlässen Fahrtenbuch geführt werden. Auf diese Weise lassen sich sämtliche unternehmerischen Fahrten mit einem privaten oder dienstlichen Fahrzeug genau protokollieren.

Fahrtenbuch Finanzamt

Tipps für den Firmenauto Sachbezug

Für die Versteuerung des Firmenwagen gilt seit dem 01.01.2021 eine Neuerung. Liegt der CO2-Emissionswert des Fahrzeugs unter bestimmten Grenzwerten, wird der Sachbezug mit 1,5 % der gesamten Anschaffungskosten vorgenommen. Die Grenzwerte betragen 138 Gramm pro Kilometer (2021), 135 Gramm pro gefahrenem Kilometer (2022) und 132 Gramm pro gefahrenem Kilometer (2023).

Was gilt bei dem Sachbezug Pkw für Elektroautos?

Stellt Ihr Unternehmen Ihnen ein Elektroauto als Firmenwagen zur Verfügung, gilt für den Sachbezug Pkw eine abweichende Regelung. Hier müssen Sie als angestellte Person, die einen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzt, nicht versteuern. Eine Berechnung des Sachbezugs beim Pkw entfällt hier. Hybridfahrzeuge sind nicht prinzipiell vom Sachbezug befreit, hierbei sind im Einzelfall die Emissionswerte entscheidend.

Kfz-Sachbezug oder Fahrtenbuch – was ist die bessere Alternative?

Bei der Berechnung für den Sachbezug in Österreich können Sie wählen, ob der pauschale Kfz-Sachbezug angewendet wird oder die Versteuerung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode vorgenommen wird.

Die Fahrtenbuchmethode führt insbesondere dann zu einer für Sie günstigeren Regelung, wenn Sie das Fahrzeug nur in geringem Umfang für private Zwecke nutzen. Dann können Sie durch ein Fahrtenbuch den halben Sachbezug oder Mini Sachbezug beanspruchen und deutlich Geld sparen.

Sachebzug Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch und Finanzamt - Was ist zu beachten

Fahrtenbuch und Finanzamt Vorschriften

Der Gesetzgeber schreibt gewisse Situationen vor, in denen ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Das ist zum Beispiel in Folge einer gerichtlichen Anordnung, aber auch bei der Nutzung eines historischen Fahrzeugs der Fall. Bei Dienstfahrzeugen entscheidet jedoch stets der Dienstgeber, ob seine Dienstnehmer ein Fahrtenbuch führen sollen. Tatsächlich kann dies in einigen Fällen steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Alle selbstständigen UnternehmerInnen müssen geschäftliche Fahrten protokollieren und entsprechend nachweisen können. Hierfür kommt in den meisten Fällen ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zum Einsatz. Bei Selbstständigkeit wird der Dienstwagen allerdings häufig auch privat genutzt - deshalb wird die Nutzung stets individuell steuerlich behandelt.
Sofern ein Fahrzeug beispielsweise als ein betrieblich genutztes Privatfahrzeug zählt - was bedeutet, dass mehr als 50 Prozent der Fahrten privat erfolgen - dann zählt das Fahrzeug zum Privatvermögen.

Dienstlich gefahrene Kilometer

Die dienstlich gefahrenen Kilometer lassen sich dann in zwei Varianten abrechnen: Die eine Option ist eine pauschale Abrechnung mit einem festen Kilometersatz, die andere Möglichkeit ist die Abrechnung anhand der anteiligen Betriebskosten. Ob sich die Abrechnung auf diese Weise lohnt, muss immer individuell berechnet werden.

Überwiegt bei einem Fahrzeug die geschäftliche Nutzung, zählt das Fahrzeug automatisch zum Betriebsvermögen. Daher lassen sich dann auch nur die dienstlich getätigten Fahrten in der Steuererklärung geltend machen. Liegt der Anteil der geschäftlichen Nutzung beispielsweise bei 60 Prozent, so lassen sich 60 Prozent der Kosten - wie Reparaturen, Kraftstoff oder Versicherungskosten - steuerlich geltend machen.

Was beim Führen eines Fahrtenbuchs für das Finanzamt in Österreich außerdem zu beachten ist

Fahrtenbücher dürfen entweder handschriftlich oder auch digital geführt werden. Handschriftliche Fahrtenbücher sind in Schreibwarenläden erhältlich und die klassische Variante zur Übermittlung an das Finanzamt. Doch auch elektronische Fahrtenbücher sind inzwischen weit verbreitet, die es zum Beispiel in Form von Apps gibt.

Zu beachten ist grundsätzlich, dass in einem Fahrtenbuch die wichtigsten Informationen der Fahrten stehen. Diese sind unter anderem das Datum, der Zeitpunkt der Abfahrt sowie der Zeitpunkt der Ankunft, der zurückgelegte Weg in Kilometer und der Grund der Fahrt. Auch der Kilometerstand des Fahrzeugs wird notiert. Je Fahrzeug darf nur ein Fahrtenbuch geführt werden, das mit einem nicht löschbaren Stift ausgefüllt wird - so, dass es nachträglich nicht verändert werden kann. Bei einem digitalen Fahrtenbuch sind nur Apps bzw. Software zulässig, bei denen ebenfalls keine nachträglichen Veränderungen möglich sind.